Judo in Montabaur
Liebe Judoka,
zum 22.03.2021 ist die 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Im Teil 5 (Sport und Freizeit) § 10 ist geregelt, dass weiterhin kein Amateur- und Freizeitsport in Sporthallen möglich ist. Somit werden auch weiterhin die Kreissporthallen des Westerwaldkreises für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt bleiben.
Die 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung tritt mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft. Sobald uns Regelungen für die Zeit nach dem 11.04.2021 vorliegen, werden wir an dieser Stelle entsprechend informieren.
Das bedeutet: Auch Ende März des Jahres 2021 dürfen wir leider noch kein Judotraining im Dojo Montabaur anbieten, was wir sehr bedauern.
Wir wünschen allen Judoka, dass sie gesund und munter bleiben!
